Anerkennung internationaler Pflegekräfte

So bringen Sie ausländische Qualifikationen auf den Weg

Der Fachkräftemangel stellt viele Pflegeeinrichtungen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig verfügen zahlreiche internationale Mitarbeitende und Bewerber bereits über eine qualifizierte Pflegeausbildung aus ihrem Heimatland. Damit diese Qualifikation in Deutschland als Pflegefachkraft anerkannt werden kann, muss die Gleichwertigkeit der Ausbildung geprüft werden. Zuständig für die Anerkennungsverfahren in Nordrhein-Westfalen ist die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) bei der Bezirksregierung Münster (brms.nrw.de).

Ausschnitt eines Schreibtischs auf dem ein Globus und eine Akte steht. Aufschrift der Akte ist Internationale Pflege. Im Hintergrund ist der Oberkörper einer Pflegekraft zu sehen.

Für wen ist das Anerkennungsverfahren relevant?

Das Verfahren kommt insbesondere für zwei Personengruppen infrage:

  • Mitarbeitende, die bereits in Ihrer Einrichtung tätig sind, aktuell jedoch als Pflegehilfskräfte oder ungelernte Kräfte arbeiten, obwohl sie im Heimatland eine pflegerische Fachausbildung abgeschlossen haben.
  • Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland oder bereits nach Deutschland eingewanderte Fachkräfte, die ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen möchten, um als Pflegefachkraft tätig zu werden.