Anerkennung internationaler Pflegekräfte
So bringen Sie ausländische Qualifikationen auf den Weg
Der Fachkräftemangel stellt viele Pflegeeinrichtungen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig verfügen zahlreiche internationale Mitarbeitende und Bewerber bereits über eine qualifizierte Pflegeausbildung aus ihrem Heimatland. Damit diese Qualifikation in Deutschland als Pflegefachkraft anerkannt werden kann, muss die Gleichwertigkeit der Ausbildung geprüft werden. Zuständig für die Anerkennungsverfahren in Nordrhein-Westfalen ist die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) bei der Bezirksregierung Münster (brms.nrw.de).
Für wen ist das Anerkennungsverfahren relevant?
Das Verfahren kommt insbesondere für zwei Personengruppen infrage:
- Mitarbeitende, die bereits in Ihrer Einrichtung tätig sind, aktuell jedoch als Pflegehilfskräfte oder ungelernte Kräfte arbeiten, obwohl sie im Heimatland eine pflegerische Fachausbildung abgeschlossen haben.
- Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland oder bereits nach Deutschland eingewanderte Fachkräfte, die ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen möchten, um als Pflegefachkraft tätig zu werden.

