Aus-, Fort- und Weiterbildungen finanzieren

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Damit Sie Ihre individuellen Pläne verwirklichen können, wird die berufliche Weiterbildung vom Bund und vom Land finanziell unterstützt. Auch der Arbeitgeber kann durch die Gewährung des Bildungsurlaubs beteiligt werden. An dieser Stelle geben wir einen Überblick:

Angebote der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

Weiterbildungsstipendium

Ausbildung super abgeschlossen und noch Lust weiterzukommen? Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen.

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Aufstiegsstipendium

Berufsausbildung, Praxiserfahrung und noch Lust auf ein Studium? Das Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene fördert ein erstes Hochschulstudium – in Vollzeit oder berufsbegleitend. Als Studium gelten übrigens auch bestimmte Weiterbildungsangebote.

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Bildungsgutschein

Von der Bundesagentur für Arbeit wird der Bildungsgutschein ausgestellt. Gefördert wir die berufliche Weiterbildung für Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Beschäftigte, denen eine Kündigung bevorsteht.

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Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten

Weiterbildungsprämien, Qualifizierungsgeld, Übernahme der Lehrgangskosten – die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Modelle zur Förderung der Fort- und Weiterbildung von Berufstätigen. Die Angebote können für einzelne Personen oder auch als Sammelantrag für gleich mehrere Mitarbeitende eines Betriebs beantragt werden.

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Alternative zum Bildungsscheck (Nordrhein-Westfalen)

Der Bildungsscheck wurde zum 30.06.2024 eingestellt. Alternativen werden aktuell vom Land NRW geplant und sollen voraussichtlich im 2. Quartal 2025 zur Verfügung stehen.

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Bildungsurlaub

Neben individuellen Absprachen mit dem Arbeitgeber gibt es in einigen Bundesländern auch noch die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachen ist dies beispielsweise möglich. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Mitarbeiter selbst. Allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung für einen bestimmten Zeitraum bei laufender Lohnzahlung, um an den Weiterbildungen teilnehmen zu können.

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Steuerliche Vorteile

Die Kosten für Ihre Weiterbildung können Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Beispielweise sind die Kursgebühren, die Reise- und Übernachtungskosten und Fachliteratur steuerlich absetzbar, soweit sie nicht vom Arbeitgeber erstattet werden.

AZAV zertifizierter Bildungsanbieter

Die Ev. Pflegeakademie ist AZAV-zertifiziert. Dies ermöglicht es Ihnen, Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen.

Zusätzlich bescheinigt die Zertifizierung, dass wir nach den Richtlinien der Zertifizierungsstelle arbeiten und folgendes erfüllen:

  • Wir sind leistungsfähig und zuverlässig.
  • Bei der Konzeption und Durchführung von Maßnahmen berücksichtigen wir die aktuelle Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und seine Entwicklung.
  • Wir sind in der Lage, Teilnehmende bei der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
  • Unsere Leitung sowie unsere Lehr- und Fachkräfte verfügen über die nötige Kompetenz, die in Aus- und Weiterbildungen gefestigt und ausgebaut werden.
  • Wir verfügen über ein effektive System, das die Qualität bei den Maßnahmen sichert.
  • Wir arbeiten nach einem Leitbild, das sich am Kunden orientiert.
  • Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns als Träger und den Teilnehmenden sind rechtlich korrekt.